Bis zum Januar 2018 ist die PSD2 durch die am Zahlungsverkehr beteiligten Banken und Zahlungsverkehrsdienstleister umzusetzen. Nach der Etablierung des SEPA-Zahlungsverkehrs im Euro-Raum werden nun weitere über PSD1 hinaus gehende Regulierungen und Wettbewerb-induzierende Eigenschaften zur Umsetzung vorgeschrieben.
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